Hygiene ist Vertrauenssache!


In allen Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen, die Lebensmittel be-/verarbeiten oder damit handeln, sind bestimmte Hygiene-Standards einzuhalten.

Dazu gehören regelmäßige Personalschulungen, in denen der Umgang mit Lebensmitteln und Besonderheiten, die zu beachten sind, vermittelt werden sowie die Dokumentation der betrieblichen Abläufe in Form von Reinigungsplänen und -protokollen.

Gesetzliche Grundlagen sind die Lebensmittelhygieneverordnung (VO 852/2004) sowie das Infektionsschutzgesetz (IfsG). Beide gesetzlichen Bestimmungen gelten innerhalb der gesamten Europäischen Union.

Ein Imbiss ist nicht mit einem Restaurant zu vergleichen, eine Kindertagesstätte nicht mit einem Eiscafé, ein Marktstand nicht mit einer Fleischerei. Und doch gelten die Gesetze gleichermaßen für alle.

Seit 1999 erstelle ich für Betriebe und Gemeinschaftseinrichtungen betriebliche Konzepte, führe Schulungen und freiwillige Selbstkontrollen durch. Der Vorteil dieser professionellen Beratung ist, dass ich die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtige, so dass einerseits die gesetzlich geforderten Standards erfüllt und dennoch die Struktur des Betriebes berücksichtigt werden.